Die dramatische Entwicklung der Corona-Infektionszahlen und die damit zusammenhängenden Auflagen haben in vielen Branchen in ganz Deutschland zu teilweisen oder sogar vollständigen Betriebsschließungen geführt. Die Folge davon sind starke Umsatzeinbüßen. Und genau hier setzt die neue, finanzielle Überbrückungshilfe an und stellt Unternehmen, Selbstständigen und Organisationen kurzfristige und zielgerichtete Förderungen bereit.
Auch der Erwerb unserer mobilen Faltpavillons und Wärmestrahler fallen in diese Corona-Überbrückungshilfe. Anträge sind ab sofort möglich.
Einfarbige Pavillons / Zelte (nicht bedruckbar) Individualisierbare Pavillons / Zelte (bedruckt)
Überbrückungshilfe II: Bundesregierung gewährt Zuschüsse und Fördergelder für Unternehmen
Die BMWI Überbrückungshilfe II bzw. Überbrückungshilfe 2 sieht Förderungen im Zeitraum von September bis Dezember 2020 vor und ist damit eine Verlängerung und Ausweitung der Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020). Die Bundesregierung gewährt mit der Überbrückungshilfe der Phase 2 direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Unter diese Corona-Soforthilfe fallen auch alle Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in den Außenbereich, um die Ansteckungsgefahr dort zu minimieren.
Corona-Förderung für Außenzelte und Wärmestrahler
Faltpavillons von WEBA-Fahnen sind eine zuverlässige Lösung, um im Außenbereich eine Corona-gerechte, flexible und wetterunabhängige Überdachung der Geschäftstätigkeit zu schaffen, die zudem von der Überbrückungshilfe II gefördert wird. Je nach verfügbarer Fläche, kann aus unterschiedlichen Größen gewählt werden. Allesamt sind zu 100 % wasserdicht und nach Bedarf erweiterbar mit
Wind & Regenschutz
für einen perfekten Rundumschutz
bei Wind und Wetter
Heizstrahler
für die Nutzung der Außenfläche
während der kalten Wintermonate
LED-Beleuchtung
um der Arbeit auch an dunklen Morgen-
und Abendstunden nachgehen zu können
Der große Vorteil einer Außenzelt-Lösung liegt darin, dass die Geschäftstätigkeit unter einem minimalen Ansteckungsrisiko fortgesetzt werden kann, da Schutz- und Hygienemaßnahmen im Gegensatz zu geschlossenen Räumlichkeiten innerhalb von Betriebsgebäuden leichter eingehalten werden können.
Darüber hinaus bringen unsere stabilen und langlebigen Faltpavillons einen langfristigen und vielseitigen Nutzen mit sich – auch für die Zeit nach Corona: Als Schattenspender bei Firmenveranstaltungen und anderen Events im Freien, als Verkaufsstand auf Märkten, als Promotionstand beim nächsten Messeauftritt, als langfristige Überdachung des Außensitzplatzes u. Ä.
Wer kann die Überbrückungshilfe beantragen und von den geförderten Außenzelten Gebrauch machen?
Unternehmen und Organisationen aller Branchen, die ihren Geschäftsbetrieb infolge der Corona-Pandemie ganz oder teilweise einstellen mussten, haben Anrecht auf die Überbrückungshilfe der zweiten Phase und können einen Antrag für finanzielle Zuschüsse stellen. An der Überbrückungshilfe antragsberechtigt sind:
- Kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
- Selbstständige
- Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
Die Höhe der Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe der Bundesregierung zielt mit der Förderung darauf ab, den von der Corona-Pandemie am stärksten Betroffenen eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und so deren Existenz zu sichern. Die Höhe der Überbrückungshilfe orientiert sich an den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den entsprechenden Monaten im Vorjahr. Generell gilt:
Die staatlichen Fördermittel für Unternehmen im Überblick:
Umsatzeinbruch Höhe der Überbrückungshilfe
Umsatzeinbruch größer als 70% Erstattung von 90% der förderfähigen Fixkosten
Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% Erstattung von 60% der förderfähigen Fixkosten
Umsatzeinbruch größer bzw. gleich 30% Erstattung von 40% der förderfähigen Fixkosten
Der Überbrückungshilfe-Antrag und die Fristen
Die Antragsstellung der Coronahilfe erfolgt digital und obliegt einem zweistufigen Antragsverfahren:
1. Schritt: Sie wenden sich an einen der befähigten Dienstleister, darunter Steuerberater, steuerberatender Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer.
2. Schritt: Der Dienstleister registriert sich auf der bundesweiten Online-Plattform, stellt für Sie den Antrag zur Überbrückungshilfe, reicht die Unterlagen ein und wartet die Rückmeldung ab.
Die Überbrückungshilfe-Anträge für die Fördermonate September, Oktober, November und Dezember 2020 können ab sofort gestellt werden. Die Frist endet am 31. Dezember 2020.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausstattung Ihres geförderten Außenbereichs mit unseren Faltpavillons. Bei Fragen können Sie sich jederzeit direkt bei uns melden.
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