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How to: Richtig beflaggen in Deutschland

Flaggen, mit ihren Farben, Formen und Geschichten sind ein Symbol für Geschichte, Gemeinschaft und Zusammenhalt. Hier sind die wichtigsten Regeln rund um’s Beflaggen in unserer Bundesrepublik.

Wie beflagge ich richtig

Wer darf in Deutschland eigentlich die Flagge hissen?

Grundsätzlich darf jeder beflaggen – auch Privatpersonen und Unternehmen. Zumindest gilt das für die einfache Deutschland-Flagge ohne Adler. Die Regeln für Beflaggung sind nur für öffentliche Institutionen verpflichtend. Allerdings darf man nicht alles mit der Flagge selbst tun. Wer auf Nummer Sicher gehen will, hält sich trotzdem an ein paar Anstandsregeln.

Die wichtigsten Grundregeln für das Beflaggen:

  • Morgens wird die Flagge gehisst, abends – am besten bei Dunkelheit – wieder eingeholt
  • Ausnahme: Beleuchtete Flaggen dürfen auch über Nacht wehen!
  • Üblich ist es, an dafür festgelegten Feiertagen zu beflaggen. Für Unternehmen ist das eine gute Gelegenheit, um die aktive Teilnahme an gemeinschaftlichen Themen zu signalisieren!
  • Jede Flagge braucht genug Platz, um frei zu wehen und gut sichtbar zu sein
  • Flaggen sollten immer gepflegt aussehen
  • Bei Trauerfällen wird die Flagge auf halber Höhe gehisst
  • Beim Herunterholen der Flagge sollte darauf geachtet werden, dass sie den Boden nicht berührt und direkt gefaltet wird

Diese Dinge dürfen Sie nicht mit Flaggen tun:

  • Verunglimpflichung der Flagge, das heißt, sie zerstören, verändern oder auf eine Weise einsetzen, welche die Würde des Staates herabsetzt
  • Das eigene Logo der Firma, Organisation oder Partei in Verbindung mit der Deutschlandflagge abbilden
  • Der Missbrauch der Flagge für kommerzielle Zwecke allgemein

Der Zustand der Flagge spricht für sich

Die Flagge hat große kulturelle Bedeutung. Genau das sollte sie auch optisch zum Ausdruck bringen. Vermeiden Sie Unregelmäßigkeiten durch verschiedene Größen oder Formate. Wenn nicht alle stehenden Masten beflaggt werden, lassen Sie die leeren Masten nicht zwischen den Flaggen stehen, sondern besser am Ende der Flaggenreihe. Bei Bedarf sollten Sie Ihre Flaggen natürlich auch regelmäßig reparieren und reinigen lassen.

Öffentliche Beflaggung – die korrekte Reihenfolge

Üblich ist es zu den gesetzlichen Feiertagen, dass die Europaflagge, Bundesflagge und Bundeslandflagge (unter Umständen auch noch die Städte- und Gemeindeflagge) nebeneinander gehisst werden. Dabei flaggt man von links nach rechts in dieser Reihenfolge:

Europaflagge ➔ Länderflagge ➔ Bundesländerflaggen ➔ Städte- und Gemeindeflaggen

Auf EU-Ebene und bei mehreren Länderflaggen nebeneinander ist von links nach rechts die alphabetische Reihenfolge der Länder entscheiden, wobei die Schreibweise der jeweiligen Landessprache zählt!

Wann ist in Deutschland Beflaggungszeit?

Öffentliche Gebäude werden morgens – aber nicht vor 7 Uhr – beflaggt. Soll die Beflaggung mehrere Tage andauern wird die Flagge jeweils abends eingeholt und am nächsten Morgen wieder gehisst. Ausnahme: Wenn die Flagge durch ausreichende Beleuchtung auch bei Dunkelheit sichtbar ist, kann sie auch über Nacht gehisst bleiben.

Diese deutschen Beflaggungstage sollten Sie nicht verpassen

Die Bundesländer haben jeweils ihren eigenen Beflaggungstage. Deutschlandweit gelten diese Tage als üblich für Beflaggung:

  • 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
  • 1. Mai: Tag der Arbeit
  • 9. Mai: Europatag
  • 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
  • 17. Juni: Jahrestag des Volksaufstand 1953
  • 20. Juli: Jahrestag des Hitler-Attentats 1944
  • 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
  • 2. Sonntag vorm 1. Advent: Volkstrauertag (halbmast)
  • Wahltag zum Deutschen Bundestag
  • Wahltag zum EU Parlament

Die Halbmast Position

Die Trauerbeflaggung hat ihren Ursprung in der Seefahrt: Verlor ein Schiff eine Seeschlacht, musste es seine Flagge halb einholen, während das Siegerschiff seine Flagge hoch oben hisste.

Heute wird die Flagge als Zeichen der Trauer auf Halbmast gesetzt. Zum Beispiel am Todestag bedeutender Persönlichkeiten oder zum Gedenken an Ereignisse wie den Terroranschlag vom 11. September 2001.

Bei einer Trauerbeflaggung wird die Flagge erst voll gehisst und dann langsam und würdevoll auf halbe Höhe gesenkt. Bannerfahnen werden nicht gesenkt, sondern erhalten links und rechts einen Trauerflor. Tischfahnen dürfen in ihrer ursprünglichen Form stehen bleiben.

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